Ankauf-von-timesharing-wochen
Unsere Kanzlei vertitt seit einigen Jahren auch Mandanten bei juristischen Fragen zum Thema Timesharing.
Wir versuchen bei Streitfragen zunächst, mit den juristischen Vertretungen der betroffenen Ferienanlagen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte dies erfolglos bleiben, vertreten wir unsere Mandanten auch gerichtlich in allen Instanzen, falls gewünscht.
Wir beraten unsere Mandanten in diesem Zusammenhang insbesondere bei Fragen zur Rückgabe und zur Rückabwicklung von Timesharing – Verträgen aufgrund neuerer Entscheidungen spanischer Gerichte zum Thema Timesharing.
Es gibt einige gerichtliche Entscheidungen, die unter gewissen Voraussetzungen eine Rückabwicklung möglich machen dergestalt, daß der Kaufvertag über Timesharing – Wochen von vornherein als ungültig erklärt wird.
Die Folge einer solchen Entscheidung wäre, daß der Kaufpreis von der Ferienanlage zu erstatten ist und eventuell auch ein Teil der entrichteten Nebenkosten.
Allerdings ist es relativ teuer und zeitaufwendig, eine solche postive Entscheidung zu erlangen.
Daher haben wir uns entschieden, unseren Mandanten noch einen anderen Weg vorzuschlagen, um das Thema Timesharing zu beenden.
Dieser Weg sieht folgendermaßen aus :
1. Sie verkaufen Ihre Timesharing – Woche/n an eine Spanische Verbraucherschutzorganisation, mit der wir eng zusammenarbeiten.
2. Sie erhalten einen Vertrag, in dem der Verkauf dokumentiert ist.
3. Für die Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Übertragung der Timeshare – Woche/n an den Käufer sowie die Dokumentation und die Korrespondenz mit Ihrer Ferienanlage berechnen wir ein Anwaltshonorar.
4. Nach dem erfolgten Verkauf senden wir Ihnen eine Rechnung über die Gebühren ( s. 3. ).
5. Auf Wunsch können Sie die Woche/n im laufenden Jahr noch nutzen. Ab 2018 sind Sie von der Entrichtung der Nebenkosten an Ihre Anlage befreit, diese Zahlungsverpflichtung geht auf den Käufer über.
Falls Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, sich für alle Zeiten von Ihren Timesharing – Woche/n zu verabschieden, senden Sie uns bitte eine Email an :
ts@rmbabogados.es
Telefonisch erreichen Sie uns unter der Hotline Timesharing : 0034 – 91 – 0611645